Asbest und KMF
Schadstoffanalytik
Asbest und künstliche Mineralfasern (KMF) wurden über Jahrzehnte hinweg vor allem wegen ihrer hervorragenden technischen Eigenschaften als Baustoffe eingesetzt. Sie bieten Hitzebeständigkeit, Feuerfestigkeit und gute Dämmeigenschaften, weshalb sie in zahlreichen Bauprodukten vielfach Verwendung fanden – unter anderem in Dachplatten, Fassaden, Rohrisolierungen und Dämmmaterialien, Putzen, Spachtelmassen, Fliesenkleber und Farbanstriche. Gleichzeitig sind inzwischen die erheblichen Gesundheitsrisiken dieser Materialien bekannt. Durch Bearbeitung, Sanierung oder Abriss können winzige Fasern freigesetzt werden, die über die Atemwege tief in die Lunge gelangen können.
Von besonderer Bedeutung sind die sogenannten WHO-Fasern. Aufgrund ihrer Größe können sie bis in die tiefsten Lungenbereiche vordringen und dort über viele Jahre oder Jahrzehnte verbleiben. Werden solche Fasern eingeatmet, kann dies erhebliche gesundheitliche Folgen haben, darunter Entzündungen, chronische Bronchitis, Lungenfibrose, Asbestose und – bei bestimmten Faserarten – ein deutlich erhöhtes Risiko für Lungenkrebs und Mesotheliome. Diese Erkrankungen treten oft erst Jahrzehnte nach der Exposition auf und sind mit erheblichen Einschränkungen der Lebensqualität verbunden.
Mit der Novelle der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) im Dezember 2024 gelten verschärfte Regelungen für Tätigkeiten mit asbesthaltigen und KMF-haltigen Baustoffen. Bereits seit 1993 ist die Verwendung und das Einbauen von Asbest in Deutschland grundsätzlich verboten – trotzdem befindet sich in Millionen von Bestandsgebäuden noch Asbest, vor allem in älteren Putzen, Spachtelmassen und Fliesenklebern. Die GefStoffV schreibt für Sanierungs-, Abbruch- und Instandhaltungsarbeiten ein sogenanntes Ampelmodell zur Risikobewertung vor: Die Belastung mit Faserstaub wird in drei Stufen eingeteilt (gering, mittel, hoch), für die jeweils abgestufte Schutzmaßnahmen gelten. Alle Arbeiten müssen von sachkundigen, besonders geschulten Fachbetrieben vorgenommen und zuvor bei den zuständigen Behörden angezeigt werden. Auch private Bauherren sind verpflichtet, Informationen über bekannte Gefahrstoffe bereitzustellen.
Für künstliche Mineralfasern gilt: Seit dem Jahr 2000 dürfen im Bau nur noch Varianten verwendet werden, die als biolöslich und damit gesundheitlich unbedenklicher gelten. Dennoch müssen KMF-Abfälle als gefährlicher Abfall eingestuft werden, sofern sie WHO-Fasern enthalten. Gemäß Nachweisverordnung und TRGS 521 unterliegen alle gefährlichen mineralfaserhaltigen Abfälle strengen Dokumentationspflichten. Für die Entsorgung von KMF gibt es strenge Vorschriften, die eingehalten werden müssen.
Bei unsachgemäßer Entsorgung von Asbest oder künstlichen Mineralfasern drohen in Deutschland hohe Geldstrafen und Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren, weshalb eine fachgerechte Analyse und Entsorgung durch zertifizierte Unternehmen unbedingt erforderlich ist.
Vor Sanierungs- und Abbrucharbeiten an Gebäuden, die vor 1993 (Asbest) bzw. 2000 (KMF) errichtet oder renoviert wurden, ist grundsätzlich eine professionelle Schadstoffanalyse anzuraten. So werden alle relevanten Risiken erkannt und eine rechtskonforme, sichere Entsorgung gewährleistet. Die Untersuchung bezieht sich insbesondere auf typische Fundorte wie Dämmstoffe, Dacheindeckungen, Wandaufbauten, Bodenbeläge, Kleber und Dichtungsmassen. Durch die Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften können gesundheitliche Risiken und rechtliche Folgen effektiv minimiert werden.
Ein bewusster und fachlich korrekter Umgang mit Asbest und KMF ist aus Sicht des Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutzes unerlässlich. Sowohl Handwerker als auch Gebäudeeigentümer müssen sensibilisiert und entsprechend informiert werden, um im Schadstofffall alle gebotenen Schutz- und Entsorgungsmaßnahmen durchzuführen. Die gesetzlichen Vorgaben dienen dem Schutz aller Beteiligten – eine sachgerechte Entsorgung und Dokumentation sind Grundvoraussetzung für jede moderne Bau- und Sanierungspraxis.
Alexander Tepe
Dipl.-Ing. Architekt
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Claudia Willenborg
Dipl.-Ing.
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