Entsorgung
Schadstoffanalytik
Die fachgerechte Beprobung und die anschließende ordnungsgemäße Entsorgung schadstoffbelasteter Baumaterialien sind unverzichtbare Bestandteile einer nachhaltigen Kreislaufwirtschaft im Bauwesen. Durch diesen Prozess wird sichergestellt, dass gefährliche Substanzen wie Asbest, PCB, PAK oder HBCD frühzeitig erkannt, korrekt bewertet und im Einklang mit den gesetzlichen Vorschriften entsorgt werden. Dies schützt nicht nur die Umwelt, sondern auch die Gesundheit aller Personen, die mit dem Bau oder der Sanierung in Berührung kommen.
Die Praxis der Schadstoffbeprobung ist rechtlich fest verankert durch das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG), die Nachweisverordnung sowie die Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV). Diese Vorschriften verpflichten Bauherren, Eigentümer und Entsorgungsbetriebe, potenziell gefährliche Abfälle getrennt zu erfassen und fachgerecht zu behandeln. Eine sorgfältige Materialanalyse ermöglicht zudem Kosteneinsparungen durch die Optimierung von Entsorgungswegen und die bessere Nutzung von Recyclingpotenzialen.
Das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) bildet die zentrale rechtliche Basis für den Umgang mit Abfällen im Bauwesen. Ergänzt wird es durch weitere Verordnungen wie die GewAbfV und die Ersatzbaustoffverordnung (EBV), die den Umgang mit Bau- und Abbruchabfällen konkret regeln. Für gefährliche Abfälle, darunter belastete Baumaterialien mit Asbest, PCB oder PAK, ist in der Regel eine behördliche Genehmigung für Transport und Entsorgung zwingend vorgeschrieben.
Wer Vorschriften zur Beprobung und fachgerechten Entsorgung von schadstoffbelasteten Baumaterialien missachtet, riskiert hohe Geldbußen und weitere rechtliche Konsequenzen. In Deutschland können Bußgelder bei illegaler Abfallentsorgung, insbesondere von gefährlichen Stoffen wie Asbest oder PCB, bis zu mehreren zehntausend Euro betragen. In schweren Fällen drohen sogar Freiheitsstrafen. Die Verantwortung liegt nicht nur bei den ausführenden Firmen, sondern auch bei Bauherren und Eigentümern. Daher ist die Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben unverzichtbar, um Haftungsrisiken und hohe Kosten zu vermeiden.
Die fachgerechte Beprobung und gesetzeskonforme Entsorgung von schadstoffbelasteten Materialien sind unverzichtbar für eine sichere, nachhaltige und rechtlich abgesicherte Baupraxis. Sie schützen Menschen und Umwelt, sparen Kosten und bewahren vor strafrechtlichen Konsequenzen. Für ein zukunftsfähiges Bauen sind diese Maßnahmen der Kern einer verantwortungsbewussten Kreislaufwirtschaft.
Alexander Tepe
Dipl.-Ing. Architekt
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Claudia Willenborg
Dipl.-Ing.
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